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Bewertungsgutachten
Was eine Yacht (Jacht) wert ist, ist
abhängig von den
unterschiedlichsten
Markteinflüssen. Aber wie die
technische Bausubstanz zu
bewerten ist, unterliegt
durchaus fachlichen Kriterien.
Bei der Versicherung von
gebrauchten Yachten fordern
schon die Versicherungen
oftmals ein Wertgutachten.
Aber in jedem Fall ist es für
den Kunden gut, wenn er mit
neutralen Gutachten in der
Tasche den
Versicherungsvertrag
abschließt, denn nur dann kann
es im Schadenfall keine
Diskussion über Unter- oder
Überversicherung geben.
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Bewertung von Yachten bei Eintritt in eine neue Kaskoversicherung
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Bankbeleihungen
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Verkauf oder Kauf
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Gerichtliche Auseinandersetzungen, Insolvenzen
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Scheidungen
Die Erfahrung zeigt, dass Yachtbewertungen nicht sinnvoll nach sogenannten
Listen oder Degressionskurven in Schnellbewertungen wie im KFZ – Handel üblich
durchgeführt werden können.
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Diese Bewertungen können erheblich vom real am Markt erzielbaren Preis
abweichen. Der von einigen Listen verwendete Begriff "Händlerankaufspreis" ist
für den Privatkunden irreführend und nachteilig. Hier wird gezielt vom am Markt
bei Privatveräußerung erzielbarem Wert Ihrer Yacht (Jacht) die Handelsspanne
des Händlers sowie die bei gewerblichem Verkauf anfallende Umsatzsteuer
abgezogen. Entscheidend für den Marktpreis einer Gebrauchtyacht ist die
Bauwerft, Bauqualität, Käufernachfrage sowie der Pflege – und
Ausrüstungszustand.
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Diese Kriterien gehen nur unzureichend in eine
Listenbewertung ein. Eine gründliches Einzelgutachten ergibt in jedem Fall eine
realistischere Einschätzung.
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