Beteiligung
an Luxusyacht geboten
Chancen und Risiken
Das ganze Unternehmen ist auf
Wirtschaftlichkeit angelegt. Die hier prognostizierte Verlustzuweisung stellt einen
zusätzlichen Vorteil dar. Die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft haftet nicht für
die endgültigen Entscheidungen der Finanzämter.
Kommanditisten
sind im Sinne des § 15, Absatz 1, Ziffer 2 EStG Miteigentümer und werden als solche
namentlich in das Handelsregister eingetragen. Die Kosten für diese Eintragung trägt die
Kommanditgesellschaft. Die Segelyacht Jongert 16 GmbH & CO KG ist Eignerin der Segelyacht Jongert 16. Sie wird im
Seeregister und dem zuständigen Amtsgericht in Hamburg eingetragen.
Der Gesellschaftervertrag regelt den Beitritt
der Gesellschafter sowie die Rechtsstellung der Kommanditisten untereinander und das
Verhältnis zum Geschäftsführer.
Alle nachfolgenden Rechnungen sind
Nettobeträge. Falls die darauf anfallende Umsatzsteuer vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen
ist, muß sie von der Kommanditgesellschaft getragen werden.
Es ist vorgesehen, daß die
Gesellschafterversammlung eine Wahl des Beirates stattfinden läßt.
Bis Oktober 2003 wurde Segelyacht Jongert 16
generalüberholt. So greifen Garantien und der Verkaufserlös wird dieser Entscheidung
Rechnung tragen.
Segelyacht Jongert 16 wird in ausreichender
Höhe versichert. Die versicherten Gefahren sind Beschädigung und Verlust.
Für die Betriebsphase werden eine Haftpflicht-, Kasko- und Havarieschaden- Versicherung
abgeschlossen.
Die
in diesem Prospekt zugrunde liegenden Angaben und Berechnungen wurden mit größter Sorgfalt
zusammengestellt. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Eine Haftung für den wirtschaftlichen
Erfolg, für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben, durch Änderungen gesetzlicher
Bestimmungen, Maßnahmen der Behörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechungen können nicht
übernommen werden. Ersatzansprüche wegen fehlerhafter, unrichtiger oder unvollständiger
Prospektangaben gegen den Initiator der Gesellschaft sind nicht möglich.
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