Diese Finanzierungskonzept: Buy-and-Charter
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Leseprobe:
I. Einführung
2
TEIL-CHARTER 4
II. BETEILIGTE 4
Beratung und Vorplanung 4
Ihr Gewerbebetrieb 5
Kauf der Yacht (Jacht) 5
Transport der Yacht (Jacht) 5
Betreuung der Yacht (Jacht) und der Kunden 5
Prinzip Arbeitsteilung 6
Buchungsagentur(en) 6
Steuerberater 7
Versicherung 7
Zusammenfassung 7
Rechtsform des Voll-Charter-Betriebes 8
Vorteil:
Nachteil: 8
Eigentumsfrage 8
Register und Flagge, Charterlizenz 9
EG‑Binnenmarkt 9
Einsatz in Portugal 10
Ein hochinteressanter Hinweis: 10
Einsatz in Italien 11
Einsatz in Kroatien 11
Einsatz in den Niederlanden 12
4 STEUERLICHE GRUNDLAGEN 12
Das Finanzamt 13
Hürdenlauf beim Finanzamt 13
Steuerlicher Totalgewinn 14
Abschreibungen (AfA) 15
Gewerbebetrieb nur im Ausland 15
Eigennutzung 15
Veräußerungsgewinn bei Betriebsauflösung 15
Betriebsausgaben 16
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer 17
Steuerliche Grundlagen im Ausland 17
Spanien (Balearen) 17
In Portugal 18
Italien 18
Holland/Niederlande 18
5 DAS RICHTIGE SCHIFF 19
Der richtige Schiffstyp 19
Die richtige Ausrüstung 19
Die richtige Schiffsgröße 20
Bestand und Bedarf an Charteryachten, Charternachfrage 21
6 DIE FINANZIERUNG 21
Sicherheiten ‑ Persönliche Bonität 21
Finanzierungsvermittlung 22
Fester oder variabler Zins? 22
Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer 22
7 Chancen und Risiken 22
Einnahmen 22
Kosten 22
9 DER NÄCHSTE SCHRITT 23
Leseprobe:
I. Einführung
Das Geschäftskonzept informiert über Chancen und Risiken bei Kauf und Vercharterung
einer Yacht (Jacht) und die damit verbundenen Themen.
Eine einzige Woche Vercharterung einer Segelyacht gegen Bezahlung bringt einen
bestimmten Geldbetrag ein, welcher zur Bezahlung der Betriebskosten einer Segelyacht verwendet werden
kann, also die Gesamtaufwendungen für Versicherung, Liegeplatz, Unterhalt und Reparaturen mindert.
Mehrere Wochen bezahlte Vercharterung bringen naturgemäß einen größeren Beitrag zur
Kostendeckung. Ab einer bestimmten, rechnerischen Anzahl vercharterter Wochen reichen die Einnahmen
eventuell sogar aus, um eine komplette Abdeckung der Betriebskosten des Schiffes, oder gar einen
Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben zu erreichen.
Schon noch dieser sehr einfachen "Weisheit' sollte sich der Leser einige Gedanken
darüber machen, welche ganz persönlichen Ziele er mit einem Engagement im Bereich Yachtcharter
verfolgt:
Ø
Will er das Schiff nur gelegentlich verchartern, um die Betriebskosten der Yacht (Jacht) zu
senken?
Ø
Oder will er mit dem Schiff Gewinne erwirtschaften?
Ø
spielen auch steuerliche Überlegungen eine Rolle?
Die
gelegentliche Vercharterung
ist recht unproblematisch. Dem Kauf einer hochwertigen Marken‑Yacht (Jacht) steht nichts im
Wege. Wenn doch, macht eine gesunde Finanzierung den Weg frei. Entsprechende Kooperationsverträge mit
seriösen Partnern für den Einsatz und die Betreuung des Schiffes im bevorzugten Revier und ein
Agenturvertrag mit uns für die individuell gewünschte Wochenauslastung der Yacht (Jacht) werden ohne größere
Anstrengung zu dem gewünschten Resultat eines Beitrages zu oder der Deckung der Betriebskosten
führen. So ist der relativ sorgen‑ und kostenminimierte Besitz einer Segelyacht durchführbar und es
bleibt reichlich Zeit, das schöne Schiff selbst zu genießen.
Jedoch muß in diesem Fall klar gesagt werden:
Unternehmerische Ziele (Betriebswirtschaftliche Gewinne, Verlustzuweisungen) können in dieser
Einsatzvariante nicht verfolgt werden. Die im Kaufpreis der Yacht (Jacht) enthaltene
Vorsteuer (16%) kann aber erstattet werden,
Es
handelt sich bei dieser Variante nicht um einen Gewerbebetrieb aus steuerlicher Sicht. Demzufolge
können auch keine über die Betriebskostenreduzierung bzw. Deckung hinausgehenden Überlegungen
(Verlustzuweisungen) angestellt werden. Die im jeweiligen Einsatzland gültigen steuerlichen
Bestimmungen sind jedoch einzuhalten, und eventuell über die Kostendeckung hinausgehende Einnahmen
sind privat zu versteuern.
Siehe
hierzu auch Abschnitt Nr. 4 „Steuerliche Grundlagen
“
Die Gründung und Führung eines Gewerbebetriebes mit all seinen Aufgaben und
Pflichten benötigt diese Variante jedoch nicht.
Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Charteryachten in den verschiedenen Revieren wird in dieser
Einsatzvariante erfolgreich und problemlos betrieben.
Es muß jedoch schon an dieser Stelle ein Hinweis Platz finden:
Wo Chancen sind (Einnahmen) können auch Risiken auftreten. In diesem Zusammenhang sei
an den ‑ Gott sei Dank beendeten ‑ Jugoslawienkrieg erinnert. Eine Garantie für das Eintreten der
gewünschten Ziele am gewünschten Ort kann daher Seriöserweise von niemandem ausgesprochen werden.
Als Fazit kann jedoch festgehalten werden, daß die gelegentliche Vercharterung mit
dem Ziel der Kostenreduzierung oder Kostendeckung ein recht einfacher, unproblematischer Weg für den
künftigen Yachteigner ist, ein schönes Schiff zu besitzen und zu nutzen, ohne jedes Jahr die nicht
unerheblichen Betriebskosten zusätzlich "aus der Tasche" aufwenden zu müssen.
Ganz anders liegen die Dinge, wenn eine Yacht (Jacht) zum Zwecke der
gewerblichen Voll-Vercharterung eingesetzt werden
soll: Zu Beginn muß Klarheit darüber geschaffen werden, daß es sich hier um eine unternehmerische
Aktivität handelt. Unternehmer sein, bedeutet aber ganz sicher aktive Mitarbeit des Unternehmers
nicht nur in der Vorplanung und während der Gründungsphase, sondern auch im laufenden
Geschäftsbetrieb. Unternehmer sein bedeutet aber auch, sich Klarheit darüber zu verschaffen, daß es
in der Natur einer unternehmerischen Betätigung liegt, Risiken einzugehen, um Chancen wahrnehmen zu
können. Kein Unternehmer der Welt kann erwarten, daß ihm Garantien für den Erfolg seines Engagements
gegeben werden.
Aus diesem Grunde wird jeder vernünftige Unternehmer bemüht sein, seine Risiken genau
abzuschätzen, und soweit wie irgend möglich einzugrenzen, abzusichern und damit überschaubar zu
halten.
Hier bietet die gewerbliche Voll-Vercharterung einige besonders interessante
Komponenten zur Eingrenzung des Risikos bei Wahrung der Chancen. Durch die arbeitsteilige
Organisationsstruktur wird dem Unternehmer die Möglichkeit geboten, Fachbetriebe für die
unterschiedlichen Aufgaben in der Voll‑Vercharterung einzusetzen.
So wird der Unternehmer selbst wohl keine eigene Betreuungs- und Servicefirma im
Ausland für sein Schiff gründen. Ebenso wird er sicher keine eigene Großagentur gründen, die ihm
Kunden fürs ein Schiff verschafft. Dies wäre ganz sicher unwirtschaftlich.
Durch die Auswahl der geeigneten Partner für die unterschiedlichen Aufgaben wird eine
wesentliche unternehmerische Aufgabe gelöst, und durch Abschluß der passenden Kooperationsverträge
stellt der Unternehmer die ersten Weichen zum Erfolg. In neudeutscher Wirtschaftssprache nennt man
das auch "Outsourcing".
Es gibt aber auch Dinge, die nicht "out-ge-sourced" werden
können, und durch eigene unternehmerische Aktivität geleistet werden müssen:
Ganz sicher wird sich der Unternehmer um sein Wirtschaftsgut Schiff kümmern müssen. Er
wird mehrmals im Jahr am Einsatzort überwachen müssen, ob die beauftragte Servicefirma die
anfallenden Arbeiten im technischen und optischen Bereich optimal erfüllt. Dabei ist konstruktive
Kritik nicht nur notwendig, sondern ausdrücklich erwünscht.
Er wird engen Kontakt mit seiner Buchungsagentur halten müssen, denn vom
Buchungsergebnis hängt ganz wesentlich der wirtschaftliche Erfolg seines Betriebes ab. Um ein
optimales Buchungsergebnis zu erreichen, wird zusätzlich eigene Aktivität in der Kundengewinnung
empfohlen, Dazu gehört die Schaltung gelegentlicher Anzeigen div. Magazinen und die daraus eventuell
folgende Bearbeitung von Kundenanfragen.
Last but not least unterliegt jeder Unternehmer der Pflicht zur Buchführung, die er
in den meisten Fällen vom Steuerberater seines Vertrauens erledigen läßt, Dennoch wird er dafür Sorge
tragen müssen, das alle Belege ordnungsgemäß zur Verbuchung vorgehalten werden. Auch seinen
Steuerberater wird er überwachen müssen, ob alle Steuererklärungen zeitgerecht abgegeben werden, denn
er ist dem Finanzamt gegenüber letztendlich selbst für die zeitgerechte Abgabe aller Erklärungen
verantwortlich.
Fazit: Ein Engagement im Bereich
Voll‑Vercharterung einer Segelyacht erfordert demnach neben zeitlichem Einsatz die Bereitschaft,
unternehmerische Risiken einzugehen. Auch das Finanzamt spielt bei jeder unternehmerischen Betätigung
eine bedeutende Rolle. Diese Rolle kann in der Anlaufphase eines Unternehmens durchaus als angenehm
empfunden werden, wenn der Unternehmer von seinem Recht des Vorsteuerabzuges Gebrauch macht, und das
Finanzamt die im Investitionsvolumen enthaltene Mehrwertsteuer, derzeit 16%, als Vorsteuer dem
Unternehmer zurückerstattet.
Eine angenehme Rolle spielt das Finanzamt auch dadurch, daß es dem Unternehmer
aufgrund des geltenden Steuerrechts gestattet, jährlich einen bestimmten Betrag vom Anfangswert
seiner Investition (AfA) als Ausgleich für den Wertverlust von seinen erzielten Einnahmen abzuziehen,
um damit weniger oder keine Steuern bezahlen zu müssen, oder anfangs sogar durch Ausgleich von
steuerlichen Anfangsverlusten mit anderen Einnahmen spürbare Steuerminderungen erwirken zu können.
Als unangenehm wird dann aber die Rolle des Finanzamtes empfunden, wenn es daran
geht, die in den Charter‑Einnahmen enthaltene Mehrwertsteuer sowie in späteren Jahren Steuern vom
Ertrag abführen zu müssen. Bevor es allerdings soweit kommt, muß damit gerechnet werden, daß einzelne
Finanzämter versuchen, dem Voll-Vercharterungsunternehmer einige Steine in den Weg zu legen.
Aufgrund der föderalen Struktur, die im Grundgesetz verankert ist, hat jedes einzelne
Finanzamt einen Ermessensspielraum. So kann es durchaus vorkommen, daß das Finanzamt in A‑Stadt dem
Unternehmer ohne weitere Rückfragen die Vorsteuer erstattet, und die Anfangsverluste anerkennt, In
B-Stadt dagegen unterstellt man dem "Unternehmer", daß es sich bei seinem Engagement um sog.
Liebhaberei handelt, die steuerlich unbeachtlich ist. In C‑Stadt dagegen geht man davon aus, daß der
"Unternehmer" keine Gewinnerzielungsabsicht habe.
Ob in A‑, B‑ oder C‑Stadt: Dem Finanzamt muß
...
Fazit: Es gibt
keine Garantie dafür, daß die gewünschten steuerlichen Überlegungen und Planungen (Vorteile)
eintreten, da sie in jedem Falle vom Erreichen
....
Der steuerliche Totalgewinn wird aber nicht nur vom Veräußerungsgewinn beeinflußt,
sondern ganz wesentlich
...
Es ist daher dringend von einem unternehmerischen Engagement im Bereich
Voll‑Vercharterung abzuraten, wenn der persönliche rechnerische Gesamterfolg unter Einbeziehung der
sonstigen, privaten oder anderen geschäftlichen Einkommenssituation
.....
Nicht nur in diesem Zusammenhang ist bei einem Einsatz in der Vollcharter darauf zu
achten, daß sich die Gesamtkalkulation
....
Zusammenfassend kann jedoch festgehalten werden, daß ein Engagement im Bereich Vercharterung ‑ ob
Teil‑ oder Vollvercharterung ‑ sicherlich einen hohen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten einer
Yacht (Jacht) bietet. Im Idealfall – und EINFÜHRUNG das gilt für die meisten existenten Voll-Charter-Betriebe
‑sogar mit dem Segen des Finanzamtes,
HINWEIS:
Das vorliegende Konzept b......egriff.......
VOLL-CHARTER
bezeichnet wird. Demzufolge wird der Betreiber mit „Mit Eignerfirma" bezeichnet.
Zur
"Teil-Vercharterung" ist wegen der einfachen und klaren Voraussetzungen nur in geringerem Umfang
‑jedoch unter Ansprache der wesentlichen Faktoren ‑ Stellung genommen worden. Es wird in diesem
Konzept der Begriff
TEIL-CHARTER
verwendet, und der Betreiber als Mit
Eigner" bezeichnet.
II. BETEILIGTE
Beratung und Vorplanung
SAIL & CRUISE wird Sie vor diesem Hintergrund kompetent beraten und nicht nur Ihre
Vorplanung aktiv begleiten. Dabei wird ganz offen auf die Chancen, aber auch auf mögliche Risiken
hingewiesen.
Ihr
Gewerbebetrieb
...
Einer der ersten Schritte
ist die Gründung Ihres Gewerbebetriebes an Ihrem Wohnsitz.
(Nur für VOLL‑CHARTER) Das kann in der Rechtsform der
Einzelfirma (Z.B. Rainer Mustermann, Yachtcharter) ....
siehe unter Nr, 3 :“Rechtliche Grundlagen“.
Es ist grundsätzlich aufgrund der später erläuterten Zusammenhänge
nicht notwendig, im Ausland
zusätzlich einen eigenen Gewerbebetrieb zu gründen
(außer Portugal).
Wenn dies aber ausdrücklich aufgrund persönlicher
Überlegungen gewünscht wird, so steht dem nichts im Wege. Allerdings
......
....
(Siehe Kapitel "Das richtige Schiff")
Ihre Anzahlung wird durch uns
für die gesamte Bauzeit mittels Bankbürgschaft
einer deutschen Großbank abgesichert. W.....
Transport der Yacht (Jacht)
Siehe „Berufsverband Profi-Skipper International“
Es wird ein
erfahrener Yachtspediteur/Überführer beauftragt, nachdem Sie Ihrer unternehmerischen Aufgabe
nachgekommen sind, und verschiedene Angebote eingeholt haben. ......
Betreuung der Yacht (Jacht) und der Kunden
Aus unserer
langjährigen Erfahrung ist eine klare Einsicht gewachsen: D......
Stellen Sie sich einmal vor, welche Qualifikations‑Profil der Leiter einer
Charterstation haben muß: Segelmacher, Reiseleiter, Motormechaniker, Buchhalter, Personalführer,
GFK‑Fachmann, Nautiker, Elektroniker, Elektriker, Kaufmann, Einkäufer, Holzfachmann, Organisator: Im
Resultat muß ein Stationsleiter dem Profil der "Eierlegenden Wollmilchsau" entsprechen, und schon
Franz‑Josef Strauß hat seinerzeit vergeblich versucht, selbige aus dem "Starfighter" zu machen. Die
Realität zeigt, daß es sowohl viele erstklassige Handwerker gibt, als auch hervorragende
Organisatoren und Kaufleute/Manager. Selten jedoch ist ein Mitarbeiter zu finden, der gleichzeitig
handwerkliche und kaufmännisch/organisatorische Qualifikationen in sich vereint.
Prinzip Arbeitsteilung
Aus dieser Erfahrung heraus
wird das arbeitsteilige Prinzip das erheblich effektivere sein: Der Inhaber kümmert sich um alle organisatorischen Aufgaben
sowie persönlich um seine Chartergäste, und kontrolliert seine
Fachleute bei der Erledigung der technischen und handwerklichen
Aufgaben. Aus diesem Grunde haben wir für die Betreuung Ihrer Yacht (Jacht) und
der Charterkunden in jedem Revier e.......
Eine von angestelltem Personal oder von freien Mitarbeitern (......
Ein
Selbständiger ist darüber hinaus immer der Motiviertere. ......
VOLL‑CHARTER‑Betrieb dem Eigner abgeschlossen wird.
Für die Serviceverträge gibt es unterschiedliche Varianten, Am
weites.....
35-40 % Service-Partner / 65‑60
% Eignerfirma
Von den Netto‑Einnahmen laut Chartervertrag werden der Eignerfirma bzw. dem Eigner
des Schiffes in dieser Variante 65‑60 % pro Vertrag ausbezahlt.
........
gner) die Kosten für Versicherung, Liegeplatz,
anfallende Reparaturen, Bürokosten sowie eventuelle Zinsen und
Kapitalkosten. D........(Ein‑ und Auscheck, Routineunterhaltarbeiten wie Öl‑ und Filterwechsel, Reinigung, Instandhaltung, kleinere
Reparaturen, Behördengänge etc.) Einzelheiten sind im jeweiligen Servicevertrag geregelt,
50 % Service-Partner / 50 % Eignerfirma
Im Gegensatz zu der vorigen Variante verbleiben der Eignerfirma des
Schiffes zunächst zwar 10‑15 % weniger, dafür sind aber dann in den 50
% für den Service-Partner Sail & Cruise d.....
Die Variante 50%/50% wird nur für
VOLL
-
CHARTER angeboten.
Um das Schiff möglichst optimal mit
Buchungen für ein gutes Ergebnis zu versorgen, sollten bei VOLL‑CHARTER
.....
Last but not least sollte auch Ihr eigener VOLL‑CHARTER
Betrieb mit der Schaltung von gelegentlichen
.....
Steuerberater
Wir weisen aus Erfahrung darauf hin, daß nicht jeder Steuerberater über eigene
Erfahrung bei der Beurteilung einer VOLL‑CHARTER‑Firma besitzt. Mit Sicherheit
wird
.....
Es wird empfohlen, das vorliegende Konzept mit einem Steuerberater zu besprechen, da
noch der Gründung Ihres VOLL-CHARTER‑Betriebes
o.......
Versicherung
In jedem Falle sollten Versicherungen gegen folgende Risiken mit renommierten
Unternehmen abgeschlossen werden: Vollkasko ‑ Haftpflicht ‑ Unterschlagung. Unterschlagung bedeutet,
daß ein Charterer das Schiff nicht zurückgibt. In diesem Fall liegt
versicherungstechnisch kein Diebstahl vor! D.....
So unterschiedlich wie die Prämien sind aber auch die
Leistungen. A.....
Zusammenfassung
Wir begleiten Sie aktiv nicht nur
......
3. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.
Ich verweise auf meine Veröffentlichungen:
Ø
Länderinformationen Luxemburg - Firmengründungen in Luxemburg (112 S.)
Ø
Amerikanische Aktiengesellschaft - Firmengründung in USA
(69 S.)
Ø
Rahmenbedingungen der Eigenkapitalfindung
(168 S. )
Ø
Steuerliche Grundlagen der Kommanditgesellschaft
(69 S.)
Ø
Agenturgründung für Internet-Services
(187 S.)
Ø
Die Kommanditgesellschaft CORADINA (78
S.)
Ø
Der größte Segelkatamaran CATA RINA ( 89 S.)
Ø
Motoryacht CHRISTINE (154 S.)
Ø
Motoryacht ELEGANTÈ (76 S.)
Ø
Segelyacht JASMINE (88 S. )
Die Einrichtung eines gewerblichen Betriebes ist für die steuerliche Anerkennung
bei VOLL‑CHARTER unumgänglich. Im allgemeinen ist
die Rechtsform des Einzelunternehmens vollkommen ausreichend.
....
Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft, z.B, einer GmbH (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung) kann überlegt werden. Notarielle Beurkundung und Anmeldung im Handelsregister
.....
Vorteil:
Die Themen "Gewinnerzielungsabsicht" und "Liebhaberei" stellen sich beim Finanzamt
nicht, da
......
Nachteil:
Kein Verlustausgleich mit
.....
(Siehe hierzu auch Nr. 4 ‑ Steuerliche Grundlagen) und meine Veröffentlichungen.
Durch intelligente Kombination von Rechtsformen für Ihren Betrieb lassen sich aber
einzelne Klippen ‑ wie oben bei der GmbH erwähnt ‑ geschickt umschiffen:
• Die GmbH & Co. KG
• Die GmbH
& Personengesellschaft (Atypisch Gesellschaft)
Für beide gilt:
"Nach § 15 Abs. 3 EStG hat eine Personengesellschaft
(KG), deren vollhaftender Gesellschafter nur Kapitalgesellschaft (GmbH) ist, und auch die Rechtsform
Geschäfte führt, immer gewerbliche Einkünfte."
Verluste sind über die Einkommensteuererklärung der Kommanditisten ausgleichs‑ bzw. verrechenbar
Für Gesellschafter einer bereits bestehenden GmbH
empfiehlt sich die Überlegung, den Firmenzweck im Gesellschaftsvertrag
notariell
.....
Diese
Überlegung sollte ebenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei näherem Interesse mit dem
Steuerberater vertieft werden.
Eigentumsfrage
Das Schiff bleibt in jeder Phase in Ihrem, bzw. im Eigentum Ihrer Firma. Es gilt dort
als Anlagevermögen und kann noch geltendem Steuerrecht abgeschrieben werden.
Register und Flagge, Charterlizenz
Für den TEIL‑ und Vollcharter-Einsatz im Mittelmeer (Gilt nicht für Holland)
empfiehlt es sich aus zwei Gründen, das Schiff bei einem ein Seeschiffsregister....
Der erste Grund besteht darin, daß
den für die Erteilung Charterlizenz zuständigen Behörden in Spanien und Italien eine solche
Eintragungsurkunde vorgelegt werden muß. Es muß aus der Urkunde hervorgehen,
.....
Der zweite Grund besteht darin, daß bei einer
(Teil‑)Finanzierung der Investition die Banken eine entsprechende E.....
Vor dem ersten Chartereinsatz im Mittelmeer benötigt das Schiff die
Charterlizenz.
.....
Es ist außerdem (derzeit nur) für SPANIEN erforderlich, daß der in Rede stehende
Schiffstyp in Spanien homologiert ist.
Ein Versicherungsnachweis für die Yacht (Jacht) sowie Nachweis
einer Insassenversic.....
EG-Binnenmarkt
Seit Einführung des EG‑Binnenmarktes ist es aufgrund der europäischen Regelung
"CEE No 3577/92 vom 7.12.1992 No. L 364/7 möglich, in den in Frage kommenden Ländern
unter deutscher Flagge (außer Portugal) auch
gewerblich zu verchartern. Die in.....
Einsatz in
Spanien (Balearen)
Der spanische Service-Partner von Sail & Cruise schließt einzelne Charterverträge
direkt mit den Kunden in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Er ist der Vercharterer dem Kunden
gegenüber. Für jeden einzelnen Kundenvertrag charter.....
Die in den Charterpreisen enthaltene Mehrwertsteuer (In Spanien 16 %) wird alleine
vom Servicepartner an das spanische Finanzamt abgeführt, da er dort Vercharterer ist.
Die Europa‑Regelung "CEE No 3577/92 vom 7.12.1992 No. L 364/7 besagt, daß bis zum
31.12.1998 ausschließlich für das Gebiet der Balearen die gewerbliche Vercharterung von nicht unter
spanische....
Charterlizenz:
Über den Servicepartner
Firmengründung:
Nein
Steuerrepräsentant:
Servicepartner ‑ kein eigener erforderlich
Steuernummer:
Servicepartner ‑ keine eigene erforderlich
Flagge:
Deutsche Flagge
Registrierung:
Schiff muß in Deutschland registriert sein
Charter‑Vertrag:
Charterverträge mit dem Servicepartner.
Servicepartner schließt Verträge mit Char
terern auf eigene Rechnung in eigenem
Namen ab.
Servicevertrags‑Varianten: 50 % 50 % vom
Netto‑Kunden‑Preis
35 % 65 % vom Netto‑Kunden‑Preis
Agenturvertrag:
Mit Servicepartner und mit uns, wenn gewünscht
Eigene Firma
nur in
Spanien:
Nicht erforderlich und steuerlich nicht sinnvoll, jedoch durchaus möglich.
Einsatz in Portugal
Die gewerbliche Vercharterung in Portugal ist derzeit nur über eine hierzu
lizensierte portugiesische Firma unter portugiesischer Flagge möglich, auf die das Schiff registriert
werden muß. Der Eigner gründet (Unter Mitwirkung des Servicepartners)einen eigenen Gewerbebetrieb in
Portugal, in dessen Betriebsvermögen das Schiff verbleibt. Der portugiesische Servicepartner schließt
in eigenem Namen und für eigene Rechnung einzelne Charterverträge mit seinen Kunden ab......
Charterlizenz:
Nur über lizensierte portugiesische Firma
Firmengründung:
Gewerbebetrieb nur in PORTUGAL, nicht
in Deutschland, daher keine Steuervorteile in Deutschland. AfA 10 %
linear in Fort.
Steuerrepräsentant:
Wird vom Servicepartner vermittelt
Steuernummer:
Wird vom Steuerrepräsentanten eingeholt
Flagge:
Portugiesische Flagge erforderlich
Registrierung in Portugal:
.....
Charter‑Vertrag:
Service......
Servicevertrags
Varianten
40 % / 60 % vom Brutto‑Kunden‑Preis
Darlehnsmodell
ohne Mehrwertsteuer auf den Yachtpreis möglich
Agenturvertrag:
...
Ein
hochinteressanter Hinweis:
Es sind derzeit in Portugal limitierte, zinslose Darlehn in Höhe von 20 % bezogen
auf die Netto‑Kaufsumme der Yacht (Jacht) mit einer Laufzeit von 10 Jahren erhältlich. Eine Tilgung des
....
.......
Einsatz in Italien
Die Vermietung ist nur über eine in Italien ansässige Charterfirma erlaubt. Der
italienische Service-Partner Sail & Cruise schließt einzelne Charterverträge für die Yacht (Jacht) direkt mit
den Kunden in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Er ist der Vercharterer
dem Kunden gegenüber. Für jeden einzelnen K.....n.
Charterlizenz:
Über den Servicepartner
Firmengründung:
Nein
Steuerrepräsentant:
Se......
Steuernummer:
S....
Flagge:
Deutsche Flagge
Registrierung: .....
Servicevertrags‑Varianten: 38 % / 62 % vom Netto‑Charterpreis
Charter‑Vertrag:
Charterverträge mit dem Servicepartner.
Servicepartner schließt Verträge mit Char
terern auf eigene Rechnung in eigenem Namen ab.
Agenturvertrag: .....
Eigene Firma nur in Italien:
......
Einsatz in Kroatien
Die Vermietung ist nur über eine in Kroatien ansässige Charterfirma erlaubt. Der
kroatische Service-Partner Sail & Cruise schließt einzelne Charterverträge für die Yacht (Jacht) direkt mit
den Kunden in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Er ist der Vercharterer dem Kunden gegenüber.
Für jeden einzelnen Kundenvertrag chartert der Servicepartner das Schiff bei der deutschen
Eignerfirm........
SAIL & CRUISE Inc.
Charterlizenz: Über den Servicepartner
Firmengründung:
JA
Steuerrepräsentant:
Servicepartner ‑ kein Eigener erforderlich
Steuernummer:
Servicepartner ‑ keine eigene erforderlich
Flagge:
Deutsche Flagge (Auch andere möglich)
Registrierung:
In Deutschland (Andere Länder möglich)
Charter‑Vertrag:
Charterverträge mit dem Servicepartner.
Servicepartner
schließt Verträge mit Charterern auf eigene Rechnung in eigenem Namen ab.
Servicevertrags‑Varianten: 50 % / 50 % vom
Netto‑Charterpreis
35 % / 65 % vom Netto‑Charterpreis
Agenturvertrag:
Mit Servicepartner und mit uns, wenn gewünscht
Eigene Firma nur in Kroatien:
....
Einsatz in den Niederlanden
Der Einsatz im
TEIL‑ und VOLL‑CHARTER in den Niederlanden ist sehr unbürokratisch möglich. Er verhält sich
grundsätzlich nicht wesentlich anders, als ein Einsatz direkt ab Deutschland. Die erziel......
Charterlizenz:
Nicht erforderlich
Firmengründung:
Nein
Steuerrepräsentant:
Nein
Steuernummer:
Nein
Flagge:
Deutsche Flagge, auch andere möglich
Charter‑Vertrag:
Direkt mit Eignerfirma/Eigner durch Agent
Servicevertrags-Varianten:
35 % ...
Agenturvertrag:
Mit Servicepartner und mit uns, wenn gewü......
4 STEUERLICHE GRUNDLAGEN
Bei
TEIL-CHARTER ohne Gewerbebetrieb
.
Die Einkünfte aus TEIL‑CHARTER werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer
der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" (Vermie....
....
Eventuell entstehende steuerliche Verluste können nicht
mit anderen Einkünfte.......
Die bei TEIL‑CHARTER anfallenden Kosten (z. B. Reparaturen, Reisekosten, Zinsen,
Absetzung für Abnutzung = AfA, etc.) können
anteilig für den Zeitraum der Vermietung von den
....
.....
Zur Umsatzsteuer: »
NEU: Eu GH Urteil
vom 4.10.95 «
Aufgrund neuester
EU‑Rechtsprechung gilt nun auch für Deutschland, daß der Teil-Charter-Betreiber zur Umsatzsteuer
veran......
Damit kann das
Teil-Charter-Modell u. U.
die ideale Lösung sein!
So werden die Einkünfte bei
TEIL-CHARTER ermittelt:
Einnahmen
aus TEIL-CHARTER
......
Abzüglich
aller auf den Zeitraum der Vercharterung anfallende Kosten
......
Ergebnis:
SONSTIGE EINKÜNFTE (Zu versteuern, wenn positiv)
Somit kann die TEIL‑CHARTER auch aus steuerlicher
Sicht ein wenig arbeitsinten....,
Erwirtschaftung von Deckungsbeitrag/Deckung der
anfallenden Kosten der Yacht (Jacht) verfolgt wird.
Bei gewerblicher VOLL-CHARTER
Das Finanzamt
In Zeiten leerer Bundeskassen treibt die
Finanzverwaltung ihre Mannschaft an, Steuergelder für den Staat
hereinzuholen, bzw. l.......
So wird der Neugründer eines VOLL‑CHARTER Unternehmens mit einigen Standardargumenten
seines Finanzamtes rechnen müssen, die dazu dienen sollen, die steuerliche Anerkennung seines
Betriebes hinzuhalten oder zu verhindern. Wer da nichtvorbereitet ist, kann sich schnell ins
"Bockshorn" jagen lassen und den Mut verlieren.
Es ist darauf hinzuweisen, daß dieses Vorgehen seitens
der Finanzämter aufgrund des jedem FA zustehenden Ermessensspielraumes
recht unterschiedlich gehandhabt wird, So.....
Die gebräuchlichsten "Argumente" des Finanzamtes sind: "Kein
steuerlicher Totalgewinn in Aussicht, keine Gew.....,,,,eb"
angemeldet werden mit dem Ziel, die nicht unerheblichen
Unterhaltskosten steuerlich geltend zu machen. Das gilt aber nur
solange, wie keine, oder nur geringe Einnahmen aus der "Vermietung" des
Pferdes oder des Flugzeuges anfallen, und sich darum sicher kein
steuerlicher Gewinn einstellen wird.
Daraus ergibt sich, daß ein Unternehmen nur dann steuerlich anerkannt werden kann,
wenn es sich eindeutig um einen unternehmerisch aktiven Gewerbebetrieb mit der erkennbaren Absicht
der Erzielung von Totalgewinn handelt.
Um dies zu belegen, sollte dem Finanzamt mit der Anmeldung des Betriebes ‑ also
möglichst schon vor Abgabe der ersten Umsatzsteuervoranmeldung ‑ eine hieb‑ und stichfeste
Kalkulation des Voll-Charter-Unternehmens eingereicht werden, aus der nochvollziehbar wird, daß das
Unternehmen die Gewinnzone erreichen wird.
Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, daß die Gewinne bereits von Anfang an
erwirtschaftet werden. Anlaufverluste in den ersten 2‑3 Betriebsjahren stehen jedem Gewerbebetrieb
zu. Entsprechende Kalkulationsschemen können zur Verfügung gestellt werden, um so nachdrücklich zu
belegen, daß es sich nicht um Liebhaberei handelt, sondern eine klar definierte
Gewinnerzielungsabsicht vorliegt,
Es wird von kritischen Finanzämtern auch gerne die Einkommensteuerveranlagung mit dem
Ausgleich von steuerlichen Anfangsverlusten aus dem Schiffsbetrieb nur "Vorläufig" oder "Unter
Vorbehalt der Nachprüfung" verfügt. Das hat zur Folge, daß die gewünschten Steuervorteile durch
Ausgleich mit anderen Einkünften durchaus eintreten, das Finanzamt aber später das Erreichen des
TOTALGEWINNES nachprüfen wird.
Der wichtigste Faktor
demnach, der jeder Nachprüfung standhalten muß ‑ ob angekündigt oder nicht ‑ ist:
Der steuerliche Totalgewinn
.
Der steuerliche
Totalgewinn
errechnet sich aus der Gesamtbetrachtung des Unternehmens vom Anfang bis zur
Betriebsauflösung.
Über die Gesamtperiode muß dem Finanzamt ein TOTALGEWINN nachgewiesen werden. Wenn
dies nicht der Fall ist, dann muß damit gerechnet werden, daß alle unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung oder vorläufig ergangenen Steuerbescheide geändert werden, was zur Rückzahlung aller
erhaltenen Steuererstattungen führen wird.
Der steuerliche Totalgewinn errechnet sich aus den folgenden Parametern:
• Summe aller
Betriebseinnahmen
•
Abzüglich Summe aller Betriebsausgaben
•
Zuzüglich Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen
,Buchwert und erzieltem Verkaufserlös)
•
ERGEBNIS: SteuerlicherTotalgewinn (oder Verlust)
Bei einem marktüblichen Verlauf des
Voll-Charter-Unternehmens mit einer Auslastung von ca. 18‑22
Wochen-Char.....
Steuerlicher Totalgewinn
Es muß jedoch nicht nur dem Finanzamt gegenüber darauf hingewiesen werden, daß der
Unternehmer selbst das Risiko für den Erfolg seines Unternehmens trägt. Er muß auf gravierende
Beeinträchtigungen des Marktes ‑ Beispiel Krieg in Ex-Jugoslawien ‑ unternehmerisch reagieren, indem
er mit seinen Kooperationspartnern z.B. einen a.......
Daher auch
erneut der Hinweis, daß dem Finanzamt ‑ z.T, ‑eine tatsächliche gewerbliche Tätigkeit glaubhaft
gemacht werden muß. Hierzu ist schon weiter vorne S.......Klein‑ anzeigen etc. etc.
Der klug denkende Unternehmer könnte jetzt zu der Überlegung neigen, mit seinen
Partnern Über einen Garantie-Mietvertrag zu
verhandeln, der ihm die notwendige Auslastung für die Laufzeit des Einsatzes seiner Yacht (Jacht) fest
zusichert.
Betriebswirtschaftlich vom Ansatz sicher interessant, steuerlich jedoch vernichtend:
Ein Garantie‑Mietvertrag würde dem Finanzamt in zweierlei Hinsicht Argumente für die Aberkennung des
gewerblichen Betriebes liefern. Zum einen fehlt es am unternehmerischen Risiko bei Abschluß
ein.......
"Steuerlichen Totalgewinnes" berücksichtigt wird.
Somit kann der notwendige "Steuerliche Totalgewinn" nicht erreicht werden, und der Gedanke an den
Garantie-Mietvertrag führt steuerlich gesehen ins Abseits.
Abschreibungen (AfA)
Mit Schreiben vom 15.6,1992, Aktenzeichen IV A 7 ‑ S. 1551 ‑71/92 in BStBl. 1992
Teil 1 S. 571 vom 16.9.1992 hat der Bundesfinanzminister die Abschreibungssätze für Hochseeyachten,
die noch dem 31.12.1991 angeschafft w......
nach Abzug der Vorjahresabschreibung
verbleibenden Rest‑Buchwert,
In diesem Zusammenhang sei auf eine Vereinfachungsregelung hingewiesen, wonach bei
Anschaffung eines Wirtschaftsgutes bis zum 30.6. eines Jahres ......
Interessant für eine schnelle Steuerminderung,
Gewerbebetrieb nur im Ausland
Vorsicht,
hier lauert Unbill: Selbstverständlich steht der Gründung eines eigenen
Gewerbebetriebes direkt im Land der Wohl nichts im Wege. Es wird dann
logischerweise unter de.....
Verluste:
Nach § 2 a EStG sind bestimmte (diese) ausländische Verluste nicht mit anderen
(inländischen) Einkünften ausgleichbar.
Gewinne:
Werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen und nach dem
A.....
Damit entfällt jede Möglichkeit,
die in der vorliegenden Konzeption beschriebenen steuerlichen Chancen in Deutschland zu nutzen.
Eigennutzung
Eine Eigennutzung ist grundsätzlich möglich. Sie wirkt sich dann auf den Totalgewinn
aus, wenn dadurch weniger Einnahmen erzielt werden können, Auch könnte bei ausgedehnter Eigennutzung
(z.B. über 10‑12 Wochen) das Thema Liebhaberei wieder aufkommen. Weiterhin sei darauf auf......
Wie schon oben erwähnt, ist der Auflösungsphase des
Betriebes, al......
In der Auflösungsphase liegt der
eigentliche steuerliche Anreiz für eine unternehmerische Betätigung im Bereich VOLL‑CHARTER.
Rufen wir uns ins Gedächtnis zurück, daß in den
ersten 2‑3 Jahren noch der Betriebsgründung, bedingt durch die anfangs
hohe degressive Abschreibung mit ‑ steuerlich bedingten ‑
Verlustergebnissen zu rechnen ist. Dies ist sin......
Durch die
sinkenden Abschreibungsbeträge bei Anwendung der degressiven Abschreibung wird das
unternehmenüblichen Verlauf vorausgesetzt ‑ ab dem 3. oder 4.Jahr.
Gewinne ausweisen, auf die dann Steuern abgeführt werden müssen.
Da jedoch die steuerlichen Verluste der ersten Jahre höher sind, als die relativ
geringen Gewinne der weiteren Jahre, ist der Steuervorteil aus den Anlaufjahren deutlich höher als
die zu zahlenden Steuern in den späteren Gewinnjahren,
Allerdings wird so der "Steuerliche Totalgewinn" noch nicht erreicht, der erst
durch den Veräußerungsgewinn bei Verkauf des Schiffes entstehen wird, Im Zeitpunkt der
......
Der Veräußerungsgewinn bei Betriebsaufgabe wird aber nur
mit dem 1/2 persönlichen Steuersatz belegt.
Der sich so ergebende Vorteil ist erkennbar: Die eigentlichen Unternehmensgewinne
werden durch die anfangs hohe Abschreibung, welche in den
Anlaufjahren (gew.....
Somit ergeben sich aus dieser Unternehmensplanung endgültige
S......
Zusätzlich
kann in bestimmtem Umfang ein steuerlicher Freibetrag das Ergebnis noch verbessern.
Hinweis:
Die Inanspruchnahme des Freibetrages bei Betriebsaufgabe ist nur einmal im Leben anwendbar.
Betriebsausgaben
Im Rahmen der Gewinnermittlung sind alle zum Betrieb des Unternehmens notwendigen
Ausgaben von den Einnahmen abziehbar, bevor das steuerliche Ergebnis ermittelt wird.
Betriebsausgaben sind z.B,: Transportkosten,
Age....
Einnahmen/Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Möglich bei Einzelunternehmen und GbR,
(Gängige Verwaltungspraxis)
Ein Disagio kann
im 1. Jahr voll steuerlich angesetzt werden,
Buchführungspflicht / Jahresabschluß / Bilanz Vorschrift bei GmbH,
GmbH&Co. KG und GmbH&Still.
Das Disagio is.....
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Soweit in den
Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes (Schiff) deutsche Mehrwertsteuer (z.Zt. 15%) enthalten ist,
kann diese als Vorsteuer geltend gemacht werden, und un.....
Die in allen laufenden
Rechnungen enthaltene Vorsteuer kann ebenso geltend gemacht, und über die quartalweisen
Umsatzsteurvoranmeldungen angemeldet werden.
Bei allen direkten
Charterverträgen mit Kunden (Holland) ist in den Charterbeträgen z.Zt. 16 % Mehrwertsteuer enthalten,
welche dem Finanzamt anzumelden und noch Abzug von Vorsteuerbeträgen (s.o,) ‑ mit der zu erstellenden
Umsatzsteuervoranmeldung entrichtet werden muß.
Anders verhält es sich bei Abschluß von
"Einzel-Charterverträgen"
mit dem jeweiligen Servicepartner in S......
ren Land befindet. ‑ Andererseits kann aber die
deutsche Eignerfirma die in (inländischen) Kostenrechnungen enthaltene
Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Steuerliche Grundlagen im Ausland
Spanien (Balearen)
Ein Beispiel: weitere auf Anfrage!
Grundlage:
Einzel‑Charterverträge zwischen deutscher Eignerfirma und dem Se.....
Chartervertrag:
Dtsch. Eignerfirma berechnet an Servicepartner pro Chartervertrag 50 bzw. 65 % des Endpreises
nach Abzug von 16% IVA. Die Rechnung wird aufgrund § 3
a UStG Abs. 3 und 4 ohne MwSt an Servicepartner
unter Angabe der USt-ID-Nummer ausgestellt. (Damit keine
abzuführende MwSt auf die Einnahmen aus den Einzel‑Charterverträgen in Deutschland)
Mehrwert-
steuer:
Vorsteuer:
Ertragssteuern:
Fallen für dtsch. Eignerfirma in Spanien nicht an
Buchhaltung:
Für deutsche Eignerfirma in SP nicht erforderlich
Steuerrepräsentant: Ist der
Servicepartner, da er Endvercharterer ist
Steuernummer:
Für deutsche Eignerfirma nicht erforderlich
Variante:
Gewerbebetrieb in Spanien möglich, jedoch im
Hinblick auf evtl. Steuervorteile nicht sinnvoll
In Portugal
Grundlage:
Einzel‑Chartervertrag: Portugiesische Eignerfirma berechnet an den Servicepartner pro
Chartervertrag 60 % des Kundenpreises incl. 17 % IVA
Mehrwertsteuer:
17 % IVA aus dem Kundencharterpreis werden
Vorsteuer
Ist für die portugiesische Eignerfirma abzugsfähig
Ertragssteuern:
Fallen in Port. an, sind jedoch nach AfA gering
Buchhaltung:
Wird vom port. Steuerrepräsentanten geführt
Steuerrepräsentant: Vermittelt der Servicepartner.
Steuernummer: Wird vom
Steuerrepräsentanten besorgt
Variante:
Gewerbebetrieb in Deutschland ist möglich. Da aber Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben,
und die Abschreibung im portug. Eignerbetrieb liegt, macht das keinen Sinn.
Anreiz Portugal:
Für Portugal die über den Servicepartner zu
beantragenden zinslosen Darlehn (siehe meine Veröffentlichungen)
Italien
Grundlage:
Einzel‑Mietverträge zwischen deutscher Eignerfirma und dem Servicepartner. Servicepartner ist
gegenüber dem Endkunden und dem italienischen Finanzamt der Vercharterer.
Einzel‑Chartervertrag: Deutsche
Eignerfirma berechnet an Servicepartner pro Chartervertrag 62 % des Endpreises
nach
Abzug der 19%igen IVA. Die Rechnung wird aufgrund § 3 a UStG Abs. 3 und 4
ohne MwSt an Servicepartner unter Angabe der
USt-ID-Nummer gestellt. (Damit keine abzuführende
MwSt auf die Einnahmen aus dem General‑Chartervertrag in Deutschland)
Mehrwertsteuer:
19 % IVA aus dem Charterpreis laut Kundenvertragwerden vom Servicepartner abgeführt.
Vorsteuer
Rechnungen vom Servicepartner werden netto,
also ohne ital. IVA an deutsche Eignerfirma aus
gestellt.
Ertragssteuern:
Fallen für deutsche Eignerfirma in Italien nicht an
Buchhaltung:
Für deutsche Eignerfirma in ltal. nicht erforderlich
Steuerrepräsentant: Ist der
Servicepartner, da er Endvercharterer ist
Steuernummer:
Für deutsche Eignerfirma nicht erforderlich
Variante:
Gewerbebetrieb in Italien möglich, jedoch im Hinblick auf evtl. Steuervorteile nicht sinnvoll.
Holland/Niederlande
Ertragssteuern:
Fallen für dtsch. Eignerfirma in Holland nicht an
Buchhaltung:
Für deutsche Eignerfirma in NL nicht erforderlich
Steuerrepräsentant: Für deutsche
Eignerfirma nicht erforderlich
Steuernummer:
Für deutsche Eignerfirma nicht erforderlich
Variante: Gewerbebetrieb in Holland möglich, jedoch im
Hinblick auf evtl. Steuervorteile nicht sinnvoll.
5 DAS RICHTIGE SCHIFF
Der richtige Schiffstyp
Eine ganz besonders entscheidende Weiche für den Erfolg wird durch die Wahl des
richtigen Schiffstypes gestellt.
Würden Sie als Charterer z.B. eine VAKUNA 38 oder eine TORTOSA 44 mieten, ohne sich
zunächst einmal genaueste Inform.....
Damit sind wir beim Punkt: Eine erfolgreiche Charteryacht muß
zuerst einmal einen beim Publikum durchgehend positiv besetzten Beka.......
Es gibt weitere, ebenso entscheidende Anforderungen an das richtige Schiff:
Ø
Preis/Leistungsverhältnis
Ø
Hohe
Standfestigkeit im Chartereinsatz.
Ø
Reduzierung
der Verschleißteile,
Ø
Schnellste
Over-Night-Ersatzteillogistik seitens der Werft, um teure Ausfallzeiten zu minimieren,
Ø
Hoher
Wiederverkaufswert,
Ø
Sicherheiten beim Kauf der Yacht (Jacht) (Bankgarantie für Ihre Anzahlung)
Unter
Berücksichtigung der o.g. Faktoren und aus der eigenen Erfahrung beim Verkauf, der Betreuung, beim
Service sowie der Vermarktung können wir folgende Marken empfehlen:
Die richtige Ausrüstung
Minimalausrüstungen oder Ausrüstung mit Billigfabrikaten werden vom Charterkunden
zusehends weniger akzeptiert, und verhindern damit eine hohe Auslastung des Schiffes.
......
Auch die Komfortausrüstung einer Charteryacht spielt eine immer stärkere Rolle bei der
Buchungsentscheidung des Kunden, Die Zeit, in der eine Yacht (Jacht) in Standard‑Werftspezifikation ohne
Extras zahlreiche Kunden fand, ist vorüber.
........
Aus diesen Gründen wird neben dem Standard mindestens zu folgender Zusatzausrüstung
geraten:
§
Sicherheitsausrüstung entsprechend den
§
Container‑Rettungsinsel BFA oder AUTOFLUG
§
Rollgroß‑
......
§
Sprayhood,
.......
§
GPS .......er, Kartenplotter
§
.......
§
Warmwasser über Motor und zusätzlich über Tauchsieder
bei
....
§
Marken‑Beib.......
§
Markenartikel bei allem Kleinzubehör
§
CD‑Wechsler ....
§
Satelliten-TV in......)
Die richtige Schiffsgröße
Während in Holland Schiffe mittlerer Größe mit 2‑4
Dop....
Dort werden 35‑Fuß Schiffe als unterste Größe
nachgefragt, Die größte Charternachfrage liegt im Bereich zwischen 38
und 45 Fuß mit 3 ‑ 4......
Auch in Holland gibt es punktuell einen Markt für Schiffe mit 4‑5 Doppelkabinen um die
45‑50 Fuß Länge, speziell nachgefragt von Segelclubs, Segelschulen, Segler‑ und Freundesgruppen aus
der nahen Rhein‑Ruhr Region. Hier sollte jedoch immer aktuell die Lage von Angebot und Nachfrage
vorab geprüft werden.
Bestand und Bedarf an
Charteryachten, Charternachfrage
Nach vorsichtigen Schätzungen dürfte der Bestand an Charterschiffen in europäischen
Gewässern derzeit bei ca. 12.000 Ein.....
Langfristig wird die Nachfrage durch Charterkunden als steigend eingeschätzt. Ein
wesentlicher Grund hierfür liegt in der Anzahl der jährlich
neu in den Markt kommenden Absolventen der
Küstenführerscheine BR/SpBoK. Diese Zahl ist laut DSV (nur für BR‑Scheine) mit ca.
10.000 pro Jahr zu erfassen (SEGE......
6 DIE FINANZIERUNG
Während sich für den Einsatz einer Yacht (Jacht) in
der TEIL‑CHARTER auch eine Darstellung des Kaufpreises
ausschließlich aus Eigenmitteln wegen Wegfalls der Finanzierungskosten gut rechnen kann, sollte aus
kaufmännischen und steuerlichen Überlegungen eine Yacht (Jacht), die in der
VOLL‑CHARTER
eingesetzt werden soll, zu etwa 50‑......
Grund hierfür ist die Möglichkeit, die Zinsen als Betriebskosten steuerlich ansetzen
zu können,
Unter
bestimmten Umständen (und geeigneten Bank‑Sicherheiten) ist auch eine Voll‑Finanzierung möglich. Ein
kaufmännisch gesund strukturierter Betrieb sollte jedoch immer eine bestimmte Eigenkapitalquote
(25‑35%) aufweisen können.
Sicherheiten ‑ Persönliche Bonität
Eine Bankfinanzierung über einen Betrag von ca. 65‑
75%der N......
Als Sicherheit wird bankseitig das Schiff selbst akzeptiert werden
können, wenn es sich um ein bekanntes Markenfabrikat mit der Aussicht
auf einen guten Wie......
Es ist erfahrungsgemäß einfacher, den Schiffskredit mittels einer avisierten
Eintragung im Register zugunsten der Bank zu erreichen.
Die finanzierende Bank wird dann weitere Sicherheiten verlangen, wenn das Schiff nur
mit z.B. 60 % als Sicherheit bewertet werden kann, Sie wird dann für die zwischen Eigenkapital und
Beleihungswert verbleibenden Beträge zusätzlich Sicherheiten in Form von z.B. Abtretung von
Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Aktiendepots etc. verlangen,
Dies hängt ganz von der individuellen Situation des
Unternehmers ab, die ausschließlich zwischen Bank und Kred....
Auch die sog. "Kapitaldienst‑Fähigkeit" des Unternehmers
spielt bei einer Kreditentscheidung eine Rolle, also die sonstige.....
Hierzu die relativierende Anmerkung, daß noch vorliegender Kenntnis so gut wie alle
Voll-Charter-Schiffe mit (also durchaus erhältlichen) Bankkrediten segeln.
Finanzierungsvermittlung
Langjäh......eiten und die aktuell günstigsten Zinsen ermitteln.
Fester oder variabler Zins?
ei dem derzeit besonders günstigen Zinsniveau empfiehlt es sich, einen festen Zinssatz
für die gesamte Laufzeit zu vereinbaren. Fachleute rechnen mit deutlich anziehenden Zinsniveau bei
Einführung des €.
Disagio ‑ Nur bei VOLL‑CHARTER interessant
Der nominale Zinssatz kann durch ein entsprechend gewähltes DISAGIO
deutlich noch unten abgesenkt werden, und so die laufenden Finanzierungsaufwendungen günstig
beeinflu.
Die Tilgung sollte in gleichbleibenden Jahresraten von etwa 3‑5 des
Netto‑Anschaffungswertes des Schiffes vereinbart werden. Die Tilgung der verbleibenden Kreditsumme
kann DIE FINANZIERUNG dann aus dem Veräußerungserlös in einer Summe zurückbezahlt werden. ...
Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer
....
Die im Brutto‑Anschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer bei Übernahme des Schiffes
in Deutschland (z.Zt. 15 %) kann zusätzli......
7 Chancen und Risiken
Einnahmen
Die Einnahmen beeinflussen wesentlich das Gesamtergebnis
der Unternehmung. Auch bei sorgfältigster Auswahl aller
Kooperationspartner können die Einnahmen durch.....
Kosten
Die in später zu erstellenden Berechnungen zugrunde gelegten Kosten
beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten. Die Kosten können sich
gegenüber den .....
Die Kalkulation des Veräußerungspreises des Schiffes beruht auf Erfahrungswerten aus
der CHANCEN RISIKEN Vergangenheit, auch hier kann ein höheres oder niedrigeres Ergebnis erzielt
werden. Alle Veränderungen der Kosten kämen zu einer Änderung der Gesamtrechnung führen, sie
beinhalten für den Unternehmer sowohl Chancen als auch Risiken.
Unternehmerrisiko ‑ Änderung geltender Gesetzgebung
Ein Unternehmerrisiko ist, wie bei jeder
unternehmerischen Betätigung, trotz sorgfältiger Wahl der Beteiligten
gegeben. Diese Konzeption beruht auf den gültigen gesetzlichen
Regelungen. Künftige .....
Weiter ist wichtig, wie sich die gesetzliche Unternehmensbesteuerung durch die
geplante Steuerreform entwickeln wird. Sehr klar ist mittlerweile geworden, daß
die Sp.....
Auch bei einem noch einer Steuerreform wahrscheinlich niedrigeren
Spitzensteuersatz als dem gegenwärtigen kann ein Voll-Charter-Einsatz
durchaus lukrativ sein. Besonders interessant ist er zum gegenwärtigen
Zeitpunkt für Spitzensteuerzahler, die damit in der ersten Zeit (bis
zum Inkrafttreten einer möglichen Steuerreform) die Verluste n.....
Besonders günstig wirkt sich das auf den 1/2 persönlichen Steuersatz bei
Betriebsaufgabe aus, der dann deutlich reduziert sein wird. Das führt zu zusätzlichen
Steuerersparnissen.
Der halbe Steuersatz bei Betriebsauflösung ist von der Steuerreform nicht betroffen.
An dieser Stelle soll noch erwähnt werden, daß ein Vollcharter-Betrieb noch 4‑6 Jahren
nicht zwangsläufig aufgelöst werden muß. Es ist durchaus auch machbar, alle 3‑5 Jahre das (oder die)
Schiff (e) zu verkaufen und durch neue Yacht (Jacht)(en) zu ersetzen. Daß damit
der steuerliche Vort.....
Die Vercharterung einer Yacht (Jacht) kann ‑ sowohl bei TEIL‑CHARTER als auch bei VOLL‑CHARTER
‑ durchaus ein seriöser Weg sein, ein Schiff zu erwerben und selbst in der Freizeit zu segeln, ohne
den üblicherweise dafür aufzuwendenden Kostenblock teilweise oder ganz selbst bestreiten zu müssen.
Dem Leser dieses Konzeptes ist es nun vorbehalten, sich vor weiteren Schritten seine
Ziele selbst zu definieren. (TEIL‑ oder gewerbliche VOLL‑CHARTER).
Aus diesem Konzept geht aber auch hervor, daß Seriöserweise keiner der Beteiligten
Garantien dafür übernehmen kann, daß die gesteckten Ziele auch in vollem Umfang eintreten.
Andererseits muß darauf hingewiesen werden, daß die überwiegende Zahl der TEIL‑VERCHARTERER und der
gewerblichen VOLL‑VERCHARTERER mit ihrem Engagement sehr zufrieden sind, wenn die geltenden
Bestimmungen eingehalten worden sind.
9 DER NÄCHSTE SCHRITT
Um ihre Überlegungen weiter voran zu bringen, müssen nun folgend beispielhafte Zahlen
als Kalkulations‑ und Entscheidungsgrundlage sprechen. Um diese ausarbeiten zu können, sollten nun
Ihre persönliche Ziele definiert und einige Werte bzw. Wünsche übermittelt worden:
•
TEILCHARTER oder gewerbliche VOLL‑CHARTER
•
Geplante Schiffsgröße
•
Geplantes Investitionsvolumen
•
Dafür verfügbares Eigenkapital
•
Einsatzrevier
Wenn Sie Ihre Ziele und Wünsche näher bestimmt haben,
und u.....
Auch für die weitere Beratung, für den
möglichen Ka.
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