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Beteiligung an Luxusyacht
geboten
Chancen und Risiken
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Einlage des Geschäftsführers
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Der Geschäftsführer brachte eine Kaufoption
der Motoryacht MY. ELEGANTÈ und zusätzlich alle schon geleisteten Planungs- und
Entwicklungskosten in die Gesellschaft ein, im Wert von Euro 0,7 Mio.
Dies ist durch Wirtschaftsprüfer-Zertifikat und Großprüfung
des Finanzamtes Düsseldorf zertifiziert.
Das ganze Unternehmen ist auf Wirtschaftlichkeit
angelegt. Die hier prognostizierte Verlustzuweisung stellt einen zusätzlichen Vorteil
dar. Die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft haftet nicht für die endgültigen
Entscheidungen der Finanzämter.
Kommanditisten sind im Sinne des § 15, Absatz 1, Ziffer
2 EStG Miteigentümer und werden als solche namentlich in das Handelsregister eingetragen.
Die Kosten für diese Eintragung trägt die Kommanditgesellschaft. Die MY. ELEGANTÈ
GmbH & CO KG ist Eignerin der MY. ELEGANTÈ.
Sie wird im Seeregister und dem zuständigen Amtsgericht in Hamburg eingetragen.
Der Gesellschaftervertrag regelt den
Beitritt der Gesellschafter sowie die Rechtsstellung der Kommanditisten untereinander
und das Verhältnis zum Geschäftsführer.
Alle nachfolgenden Rechnungen sind
Nettobeträge. Falls die darauf anfallende Umsatzsteuer vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen
ist, muß sie von der Kommanditgesellschaft getragen werden.
Es ist vorgesehen, daß die Gesellschafterversammlung
eine Wahl des Beirates stattfinden läßt.
Bis
Oktober 2003 wurde MY. ELEGANTÈ generalüberholt. So greifen Garantien und
der Verkaufserlös wird dieser Entscheidung Rechnung tragen.
MY. ELEGANTÈ wird in ausreichender
Höhe versichert. Die versicherten Gefahren sind Beschädigung und Verlust.
Für die Betriebsphase werden eine Haftpflicht-, Kasko- und Havarieschaden- Versicherung
abgeschlossen.
Die in diesem Prospekt zugrunde liegenden
Angaben und Berechnungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung
wird ausgeschlossen. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg, für Abweichungen
gegenüber den Prospektangaben, durch Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Maßnahmen
der Behörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechungen können nicht übernommen
werden. Ersatzansprüche wegen fehlerhafter, unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben
gegen den Initiator der Gesellschaft sind nicht möglich.
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