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Marine Surveyor      Yacht  Deliver      Yachtbroker

Yacht Sachverständiger/Gutachter

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Kapt. Hansen  v  T/F: 02151 - 540566  v  Mobil 0174-871 09 76  v   0175 - 77 99 739   v    E-Mail v AGB`s

MSA  Marine Safety Agency

Damit wird auch erstmals gewährleistet, dass der Informationsfluss auch in den Werften schnell und direkt funktioniert. Der MSA-Standard ist besonders für den Charterbedarf für Yachten über 24 m Länge längst notwendig geworden, um für Mensch und Schiff die erforderliche Sicherheit garantieren zu können und den Marktwert des Schiffes zu erhalten.

Unser Büro berät Konstrukteure und Werften bei der Umsetzung der Vorgaben verschiedener Klassifikationsgesellschaften und kann so auch unabhängig die technisch und wirtschaftlich beste Lösung während der Planung und der Fertigstellung erzielen.


Risikobeurteilung
Definition: Die Risikobeurteilung ist der umfassende Prozess der Risikoanalye und der Entscheidung ob das vorhandene Risiko akzeptabel ist und ob zusätzliche Maßnahmen zur Minderung des Risikos erforderlich sind

Gefährdungsanalyse
Definition: Die Gefährdungsanalyse ist der umfassende Prozess, um Gefährdungen und deren Ursachen zu erkennen. Die Gefährdungsanalyse ermittelt Gefährdungen ohne eine Bewertung oder Beurteilung vorzunehmen

Risikominderung durch Konstruktion
Definition: Zur Risikominderung durch Konstruktion gehört: - die Vermeidung oder Verminderung von so vielen Gefährdungen wie möglich durch die geeignete Auswahl von Konstruktionsmerkmalen, und – die Begrenzung der Aussetzung von Personen gegenüber unvermeidbaren Gefährdungen oder Gefährdungen, die ungenügend reduziert werden können. Dies wird erreicht durch die Notwendigkeit, in Gefahrzonen Handlungen durchführen zu lassen.

Technische Dokumentation
Definition: Sammelbegriff zusammengefasster konstruktiver und technologischer Informationsträger, die zur Durchführung einer qualitätsgerechten Fertigung erforderlich sind. KONTEXT: Der Hauptlieferant muss sicherstellen, dass die technische Dokumentation, wie in diesem Abschnitt beschrieben, mit jeder Maschine ausgeliefert wird.

Kennzeichnung
Definition: Kennzeichen oder Beschriftung zur Typenkennzeichnung eines Bauelementes oder Betriebsmittels, vom Hersteller am Bauelement oder Betriebsmittel angebracht.
Kontext: Kennzeichnungen, Zeichen und schriftliche Warnungen müssen gut verständlich und unverwechselbar sein, besonders, was den Teil der betreffenden Maschinenfunktion betrifft.

Zertifizierung
Definition: Unter dem Begriff Zertifizierung wird die Ausstellung eines Zertifikats als Nachweis dafür verstanden, dass ein materieller oder ein immaterieller Gegenstand (im folgenden auch Produkt genannt) bestimmten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen bzw. Kriterien entspricht (konform ist).

EG-Baumusterprüfung
Definition: Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren nach dem eine gemeldete Stelle feststellt und bescheinigt dass die Bauart einer Maschine den einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Kontext: Mit diesen Grundlagenarbeiten konnte eine Beurteilungsbasis für EG-Baumusterprüfungen geschaffen werden.

EG-Konformitätserklärung
Definition: Als EG-Konformitätserklärung wird das Verfahren bezeichnet bei dem der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklärt, dass die in den Verkehr gebrachte Maschine allen einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Kontext: Erst wenn der Hersteller die EG-Konformitätserklärung ausgestellt hat, ist er auch berechtigt, die CE-Kennzeichnung anzubringen.


Checkliste Maschinenrichtlinie EU

  1. Gefährdung von Personen möglich
  2. Schutzeinrichtungen vorhanden
  3. Umweltgefährdung möglich
  4. Gefährdung durch toxikologische Stoffe möglich
  5. Kennzeichnung von Gefahrenbereichen erforderlich
  6. Alterung berücksichtigt - Wartungsvorschriften
  7. Korrosion berücksichtigt - Wartungsvorschriften
  8. Verschleiß berücksichtigt – Wartungsvorschriften
  9. Notschalter vorhanden
  10. elektrische Gefährdung möglich
  11. Schutzleiter vorhanden
  12. elektomagnetische Strahlung möglich
  13. Lärmbelastung möglich
  14. Schwingungsbelastung (Ganzkörperschwingungen) möglich
  15. sind gefährliche Stoffe eingesetzt (Gase, giftige Stoffe)
  16. Explosionsgefahr möglich
  17. Schwebstoffbelastung möglich (Rauch, Aerosole, Staub, Lösungsmittel)
  18. Belastung durch ätzende bzw. giftige Stoffe möglich
  19. Brandgefährdung vorhanden
  20. Untersuchung "was wenn" durchgeführt
  21. Ergonomieuntersuchung durchgeführt
  22. Stabilitäts- und Standfestigkeitsuntersuchung durchgeführt
  23. Entlüftung erforderlich
  24. Hauptschalter vorhanden (elektr. Anlagen)
  25. Handbetrieb
  26. Automatikbetrieb
  27. Starten,Betrieb und Stoppen geprüft
  28. Anzeige- und Überwachungsgeräte geprüft
  29. Sicherheitseinrichtungen und -funktionen geprüft
  30. Technische Dokumentation geprüft, einschließliesslichKonstruktionunterlagen sowie aller Festigkeitsnachweise und Berechnungen
  31. Beurteilung nach EU Standart durchgeführt
  32. Statische Prüfung durchgeführt (1,25 bzw. 1,5xNutzlast)B
  33. Dynamische Prüfung durchgeführt
     
  34. Externe Dokumentation und Betriebsanleitung geprüft
  35. Reparatur- und Wartungsvorschriften geprüft
  36. Kennzeichnung und Beschriftungen geprüft
  37. CE-Zertifizierung möglich

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