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Inhaltsverzeichnis des Emissionsprospektes:
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Yacht -
Beschreibung

und
in English

Mitfahroptionen für Gesellschafter |
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Die
Mitfahroption für Kommanditisten
Jeder Kommanditist
mit einer Kommanditeinlage ab EURO 50.000,00 erhält die Möglichkeit, pro Jahr eine Woche auf
der "SY. JONGERT" mitzureisen. Damit das Geschäftsergebnis der Gesellschaft durch die
Mitreiseoption nicht belastet wird, zahlt dieser Kommanditist einen Pauschalpreis, der die
variablen Kosten, die durchschnittlich der Gesellschaft bei einer Reise pro Person und Woche
anfallen (z.B. für Vergütung etc.)
Die Gesellschaft kalkuliert (mit Stand 5/2004) ca. EURO 2.000,00
pro Woche. Die Geschäftsführung wird diesen Satz den realen Kosten jährlich anpassen.
Die Mitreiseoption
ist nicht übertragbar. Für Kommanditisten, welche die Mitreisemöglichkeit nicht nutzen,
entsteht kein Ausgleichsanspruch gegenüber mitreisenden Kommanditisten oder der
Gesellschaft. Um die Ertragskraft der "SY. JONGERT" durch die Mitreise der Kommanditisten
nicht zu schwächen, hat die Geschäftsführung das Recht, bei einer Auslastung ab 60 % den
mitreisenden Kommanditisten bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise (zu den o. g.
Sonderkonditionen) auszuschließen.
Die Mitreisewünsche
werden in zeitlicher Reihenfolge erfaßt und nacheinander "bedient". Der Kommanditist kann
aus der angebotenen Mitreisemöglichkeit keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Geschäftsführung
wird sich aber bemühen, den Wünschen der Kommanditisten zu folgen, sofern das
Geschäftsergebnis hierdurch nicht belastet wird.
Ein Angehöriger 1.
Grades des Kommanditisten erhält einen Rabatt in Höhe von 25 % auf den Katalogpreis. Sofern
der Rabatt genutzt wird, hat sich dieser Personenkreis ebenfalls den obigen Regelungen zu
unterwerfen.
Kommanditisten und
ein Angehöriger 1. Grades (max. I Person), die auf der SY. JONGERT unter "Normalbedingungen" mitreisen, erhalten
alternativ auf den Katalog‑Reisepreis 25 % Rabatt.
Diese Ermäßigung auf
den Katalogpreis gilt auch für Kommanditisten, die zuerst die vergünstigte Mitreiseoption
(siehe oben) eine Woche genutzt haben und anschließend eine oder mehrere Wochen verlängern
bzw. nachbuchen.
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