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Untersuchungen und Veröffentlichungen:

IV
Die Schiffsbeteiligung als Anlage-Strategie

Schiffsbeteiligungen bieten privaten Anlegern die Möglichkeit, Mitinhaber eines weltweit operierenden Schifffahrts-Unternehmens zu werden.

Beitritt und Verlauf der Teilhaberschaft erfolgen sehr einfach und bequem, dabei werden ein eng eingegrenztes Risiko und auszergewöhnliche steuerliche Vorteile gewährleistet.

Gestaltung und Bedingungen dieser Partnerschaft sind im jeweiligen Vertragswerk genau festgelegt. Vorzüglich wird die Form der Kommanditgesellschaft gewählt, die den Anlegern die größte Sicherheit bietet und zugleich ausnehmend hohe steuerliche Verlust-Zuweisungen ermöglicht.

Abschreibungen und Verlust-Zuweisungen

Die Abschreibungen, Ausgaben und rechnerischen Verluste der Schifffahrts-Gesellschaft werden Ihnen als Anleger nach einem festen Plan zugeteilt.

Dadurch sind für jeden Investor gleich im ersten Jahr bis zu 105% seiner Kapital-Einlage als negative Einkünfte unbegrenzt mit anderen Einkunftsarten verrechenbar, sodaß sofort etwa 60% der Beteiligungs-Summe als Steuer-Verringerung an den Einzahler zurückfließen!

Ausgangspunkt dieser Verlust-Zuweisung sind die Abschreibungen, die die Schifffahrts-Gesellschaft für ihre Gesamt-Investition geltend machen kann. Die große Höhe der Verlust-Zuweisung für den einzelnen Anleger ergibt sich vor allem daraus, daß die Gesellschaft nicht nur für das eingesetzte Anleger-Kapital Absetzungen geltend machen kann, sondern auch für die Ausgaben, die aus dem Schiffs-Hypotheken-Darlehen bestritten werden, das alleine etwa die Hälfte der gesamten Aufwendungen trägt. Der Ihnen zugewiesene Anteil an der Gesamt-Abschreibung beruht also auf dem Doppelten Ihrer eigenen Einlage.

Die Abschreibungs-Möglichkeiten der Schifffahrts-Gesellschaft beruhen vor allem auf der „Absetzung für Abnutzung" („AfA"), die für die Wert-Verringerung des Fahrzeugs in jährlich fallenden Beträgen (daher „degressive AfA") gewährt wird.

Die Sonder-AfA, die in der Darstellung aus der „Welt am Sonntag" (Anlage IV - 1) erläutert wird, kommt für neuere Schiffe nicht mehr in Betracht. Das wirkt sich aber unterm Strich nur unerheblich aus: An Stelle der Sonder-AfA von 48,33% im ersten Jahr und je 8,33% in den folgenden Jahren tritt jetzt eine fallende Absetzung von jährlich 30% des jeweiligen Restwerts: Das macht im ersten Jahr 30%, im zweiten Jahr 21% (= 30% vom 70%-igen „Restwert" nach Abzug der ersten 30%!), im dritten Jahr folglich 14,7%, im vierten Jahr 10,29% und so weiter. Gegenüber der Sonder-AfA sind hier nach vier Jahren bereits 81,99% zusammengekommen anstatt „nur" 73,33%.

Was für Sie als Anleger letztlich zählt, sind nach wie vor die Ihnen zu Gute kommende Verringerung Ihres zu versteuernden Einkommens um 105% der Zeichnungs-Summe im ersten Jahr - sowie die weiteren etwa 20% bis 30% mit den Gewinnen aus dem Schiffsbetrieb verrechenbaren Verluste, die dazu führen, daß auch die Erträge der Gesellschaft für einen erheblichen Teil der Anlage-Dauer völlig steuerfrei bleiben.

Weitere Steuer-Vergünstigungen

Die Einführung der „Tonnage-Steuer" wurde am 29. Mai 1998 von Bundestag und Bundesrat im Zuge der Harmonisierung des europäischen Unternehmens-Steuerrechts beschlossen. Dieser Schritt beweist, daß der Gesetzgeber gerade nach dem Auslauf der Sonderabschreibungen sehr viel dafür unternimmt, die deutsche Spitzenstellung im Welt-Seehandel nach Kräften zu fördern und zu stützen. Daran hat sich auch nach dem Wechsel in Bonn nichts geändert. Keine Regierung kann es schließlich ernsthaft in Kauf nehmen, die deutsche Handelsmarine, die sich immer wieder als einer der kräftigsten und gesündesten Stützpfeiler unserer Wirtschaft erwiesen hat, in irgend einer Form zu benachteiligen.

Die Tonnage-Steuer ermöglicht es dem Schifffahrts-Betrieb, unabhängig von den tatsächlich erwirtschafteten Einnahmen die steuerlich zu berücksichtigenden Gewinne ausschließlich auf Grundlage der eingesetzten Schiffs-Tonnage zu ermitteln.

Der Sinn und die wohltuende Wirkung dieser Regelung besteht darin, daß sie gezielt wirtschaftlich erfolgreichen und soliden Unternehmen zu Gute kommt, die auch vor Steuern sehr hohe reale Gewinne einfahren.

Damit wurde ein Kurs eingeschlagen, der wirkungsvoll von den vordergründigen „Steuerspar-Modellen" weg und hin zu in sich selbst leistungsstarken, kaufmännisch lebensfähigen Unternehmens-Gründungen führt. Und davon werden besonders hochwertige und überdurchschnittlich einträgliche Schiffsbeteiligungen sehr profitieren!

Nach den uns vorliegenden Informationen des V.D.R. (Verband Deutscher Reeder) wird dem Unternehmen übrigens die Option eingeräumt, innerhalb von 3 Jahren zur Tonnagesteuer zu wechseln. Dadurch ergeben sich sehr positive Gestaltungs-Möglichkeiten für die Anleger.

Neueste Steuer-Gesetzgebung

Daß nach der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab sofort keine neuen Beteiligungs-Gesellschaften in der bisher bekannten Form mehr ins Leben gerufen werden können, ist einerseits bedauerlich für viele Anleger und auch Vertriebe. Immerhin drückt sich darin die Absicht aus, freie Unternehmen grundsätzlich an ihrer eigenständigen wirtschaftlichen Ertragskraft vor Steuern zu messen. Wie weit die im ureigenen Schifffahrts-Betrieb leistungsstärksten Anbieter in der Lage sein werden, auch unter den gegenwärtigen Voraussetzungen einträgliche Möglichkeiten für private Investoren zu schaffen, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob man Willens sein wird, der wertvollen deutsche Handelsflotte durch andere Maßnahmen angemessenen Auftrieb zu verleihen.

Sicher ist lediglich, dasz die nun ein für alle Mal begrenzte Anzahl von Fonds, die von den neuen Bestimmungen ausgenommen bleiben, weil sie ihre Schiffe schon vor dem 5.3.1999 bestellt haben, in den nächsten Wochen bis Monaten voll placiert sein werden.

Anlagen:

Die folgende Zusammenfassung stellt die Grundzüge, den Stellenwert und die Chancen von Schiffsbeteiligungen sehr anschaulich zusammen. Anzumerken bleibt, daß der Aufsatz just zu einer Zeit erschien, als wir vor dem Hintergrund des absehbaren Überangebots an Schiffsraum unseren Anlegern zu äußerster Vorsicht rieten. Dennoch haben sich grundsolide Beteiligungen auch aus diesen Jahren - wie besonders die von „Nordcapital" initiierten und betreuten Fonds - bis heute ausgezeichnet bewährt!

IV - 1.) Welt am Sonntag vom 14.5.1995:

„Der Deal mit dem Dampfer - Rendite erfahren auf hoher See"

Die Ergebnisse des „Fachsymposiums Schiffsbeteiligungen" beleuchten vor allem die Zukunfts-Aussichten und Rahmenbedingungen dieser Anlage-Strategie - auch und gerade unter den Vorzeichen einer weniger günstigen Markt-Phase!

IV - 2.) Deutsche Verkehrs-Zeitung vom 15.11.1997:

„Containerschifffahrt auf Wachstumskurs"

Einführung der Tonnage-Steuer und der Lohnsteuer-Ermäßigung für die Seefahrt: Die interessanten steuerlichen Verbesserungen, die auch von der neuen Bundesregierung nicht in Frage gestellt werden.

IV - 3.) Deutsche Schiffahrts-Zeitung vom 2.6.1998:

„Reeder begrüßen steuerpolitische Beschlüsse"


 

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