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Schiffsbeteiligungen
bieten privaten Anlegern die Möglichkeit, Mitinhaber eines weltweit
operierenden Schifffahrts-Unternehmens zu werden.
Beitritt und Verlauf
der Teilhaberschaft erfolgen sehr einfach und bequem, dabei werden ein eng
eingegrenztes Risiko und auszergewöhnliche steuerliche Vorteile gewährleistet.
Gestaltung und
Bedingungen dieser Partnerschaft sind im jeweiligen Vertragswerk genau
festgelegt. Vorzüglich wird die Form der Kommanditgesellschaft gewählt, die
den Anlegern die größte Sicherheit bietet und zugleich ausnehmend hohe
steuerliche Verlust-Zuweisungen ermöglicht.
Abschreibungen und
Verlust-Zuweisungen
Die Abschreibungen,
Ausgaben und rechnerischen Verluste der Schifffahrts-Gesellschaft werden Ihnen
als Anleger nach einem festen Plan zugeteilt.
Dadurch sind für
jeden Investor gleich im ersten Jahr bis zu 105% seiner Kapital-Einlage als
negative Einkünfte unbegrenzt mit anderen Einkunftsarten verrechenbar, sodaß
sofort etwa 60% der Beteiligungs-Summe als Steuer-Verringerung an den Einzahler
zurückfließen!
Ausgangspunkt dieser
Verlust-Zuweisung sind die Abschreibungen, die die Schifffahrts-Gesellschaft für
ihre Gesamt-Investition geltend machen kann. Die große Höhe der
Verlust-Zuweisung für den einzelnen Anleger ergibt sich vor allem daraus, daß
die Gesellschaft nicht nur für das eingesetzte Anleger-Kapital Absetzungen
geltend machen kann, sondern auch für die Ausgaben, die aus dem
Schiffs-Hypotheken-Darlehen bestritten werden, das alleine etwa die Hälfte der
gesamten Aufwendungen trägt. Der Ihnen zugewiesene Anteil an der
Gesamt-Abschreibung beruht also auf dem Doppelten Ihrer eigenen Einlage.
Die Abschreibungs-Möglichkeiten
der Schifffahrts-Gesellschaft beruhen vor allem auf der „Absetzung für
Abnutzung" („AfA"), die für die Wert-Verringerung
des Fahrzeugs in jährlich fallenden Beträgen (daher „degressive AfA")
gewährt wird.
Die Sonder-AfA, die
in der Darstellung aus der „Welt am Sonntag" (Anlage
IV - 1) erläutert wird, kommt für neuere Schiffe nicht mehr in Betracht.
Das wirkt sich aber unterm Strich nur unerheblich aus: An Stelle der Sonder-AfA
von 48,33% im ersten Jahr und je 8,33% in den folgenden Jahren tritt jetzt eine
fallende Absetzung von jährlich 30% des jeweiligen Restwerts: Das macht im
ersten Jahr 30%, im zweiten Jahr 21% (= 30% vom 70%-igen „Restwert" nach
Abzug der ersten 30%!), im dritten Jahr folglich 14,7%, im vierten Jahr 10,29%
und so weiter. Gegenüber der Sonder-AfA sind hier nach vier Jahren bereits
81,99% zusammengekommen anstatt „nur" 73,33%.
Was für Sie als
Anleger letztlich zählt, sind nach wie vor die Ihnen zu Gute kommende
Verringerung Ihres zu versteuernden Einkommens um 105% der Zeichnungs-Summe im
ersten Jahr - sowie die weiteren etwa 20% bis 30% mit den Gewinnen aus dem
Schiffsbetrieb verrechenbaren Verluste, die dazu führen, daß auch die Erträge
der Gesellschaft für einen erheblichen Teil der Anlage-Dauer völlig steuerfrei
bleiben.
Weitere Steuer-Vergünstigungen
Die Einführung der
„Tonnage-Steuer" wurde am 29. Mai 1998 von Bundestag und Bundesrat
im Zuge der Harmonisierung des europäischen Unternehmens-Steuerrechts
beschlossen. Dieser Schritt beweist, daß der Gesetzgeber gerade nach dem
Auslauf der Sonderabschreibungen sehr viel dafür unternimmt, die deutsche
Spitzenstellung im Welt-Seehandel nach Kräften zu fördern und zu stützen.
Daran hat sich auch nach dem Wechsel in Bonn nichts geändert. Keine Regierung
kann es schließlich ernsthaft in Kauf nehmen, die deutsche Handelsmarine, die
sich immer wieder als einer der kräftigsten und gesündesten Stützpfeiler
unserer Wirtschaft erwiesen hat, in irgend einer Form zu benachteiligen.
Die Tonnage-Steuer
ermöglicht es dem Schifffahrts-Betrieb, unabhängig von den tatsächlich
erwirtschafteten Einnahmen die steuerlich zu berücksichtigenden Gewinne
ausschließlich auf Grundlage der eingesetzten Schiffs-Tonnage zu ermitteln.
Der Sinn und die
wohltuende Wirkung dieser Regelung besteht darin, daß sie gezielt
wirtschaftlich erfolgreichen und soliden Unternehmen zu Gute kommt, die auch vor
Steuern sehr hohe reale Gewinne einfahren.
Damit wurde ein Kurs
eingeschlagen, der wirkungsvoll von den vordergründigen
„Steuerspar-Modellen" weg und hin zu in sich selbst leistungsstarken,
kaufmännisch lebensfähigen Unternehmens-Gründungen führt. Und davon werden
besonders hochwertige und überdurchschnittlich einträgliche
Schiffsbeteiligungen sehr profitieren!
Nach den uns
vorliegenden Informationen des V.D.R. (Verband Deutscher
Reeder) wird dem Unternehmen übrigens die Option eingeräumt, innerhalb von 3
Jahren zur Tonnagesteuer zu wechseln. Dadurch ergeben sich sehr positive
Gestaltungs-Möglichkeiten für die Anleger.
Neueste
Steuer-Gesetzgebung
Daß nach der Änderung
des Einkommensteuergesetzes ab sofort keine neuen Beteiligungs-Gesellschaften in
der bisher bekannten Form mehr ins Leben gerufen werden können, ist einerseits
bedauerlich für viele Anleger und auch Vertriebe. Immerhin drückt sich darin
die Absicht aus, freie Unternehmen grundsätzlich an ihrer eigenständigen
wirtschaftlichen Ertragskraft vor Steuern zu messen. Wie weit die im ureigenen
Schifffahrts-Betrieb leistungsstärksten Anbieter in der Lage sein werden, auch
unter den gegenwärtigen Voraussetzungen einträgliche Möglichkeiten für
private Investoren zu schaffen, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob man Willens sein
wird, der wertvollen deutsche Handelsflotte durch andere Maßnahmen angemessenen
Auftrieb zu verleihen.
Sicher ist
lediglich, dasz die nun ein für alle Mal begrenzte Anzahl von Fonds, die von
den neuen Bestimmungen ausgenommen bleiben, weil sie ihre Schiffe schon vor dem
5.3.1999 bestellt haben, in den nächsten Wochen bis Monaten voll placiert sein
werden.
Anlagen:
Die
folgende Zusammenfassung stellt die Grundzüge, den Stellenwert und die Chancen
von Schiffsbeteiligungen sehr anschaulich zusammen. Anzumerken bleibt, daß der
Aufsatz just zu einer Zeit erschien, als wir vor dem Hintergrund des absehbaren
Überangebots an Schiffsraum unseren Anlegern zu äußerster Vorsicht rieten.
Dennoch haben sich grundsolide Beteiligungen auch aus diesen Jahren - wie
besonders die von „Nordcapital" initiierten und betreuten Fonds
- bis heute ausgezeichnet bewährt!
IV - 1.) Welt am
Sonntag vom 14.5.1995:
„Der Deal mit dem
Dampfer - Rendite erfahren auf hoher See"
Die Ergebnisse des
„Fachsymposiums Schiffsbeteiligungen" beleuchten vor allem die
Zukunfts-Aussichten und Rahmenbedingungen dieser Anlage-Strategie - auch und
gerade unter den Vorzeichen einer weniger günstigen Markt-Phase!
IV - 2.) Deutsche
Verkehrs-Zeitung vom 15.11.1997:
„Containerschifffahrt
auf Wachstumskurs"
Einführung der
Tonnage-Steuer und der Lohnsteuer-Ermäßigung für die Seefahrt: Die
interessanten steuerlichen Verbesserungen, die auch von der neuen
Bundesregierung nicht in Frage gestellt werden.
IV - 3.)
Deutsche Schiffahrts-Zeitung vom 2.6.1998:
„Reeder begrüßen
steuerpolitische Beschlüsse"
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