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1. Kauf einer Yacht mit EIGENER aktiver
Vermarktung
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Gewerbe mit allem drum und dran, sofern GEWINNerzielung mindestens in der
Totalbetrachtung (also inkl. erwartetem Verkauf) nachweisbar. Anfangsverluste
sind also ok, müssen aber später kompensiert werden, sonst müssen ggf. in
Anspruch genommene Steuervorteile (bei Verrechnung der Anfangsverluste mit
anderen Einkünften) später nachgezahlt werden (mit Zinsen).
Versteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Umsatzsteuerpflicht mit
entsprechendem Vorsteuerabzug sowieso. Eigennutzung muss in jedem Fall wie
jeglicher Eigenverbrauch behandelt werden (Verbuchung der Nettocharter als
Ertrag mit Abführung=Zahlung! der anzusetzenden MwSt.). Agentur-Provisionen,
Reparaturen, AfA, Zinsen, Versicherung etc. laufen (netto) als Aufwand gegen die
Erträge. Bei Verkauf des Schiffs (oder Übernahme ins Privatvermögen) ist die
MwSt. natürlich abzuführen und der Buchgewinn/-verlust entsprechend den
Einnahmen zuzuschlagen. Und dann ist die Stunde der Wahrheit gekommen. Meine
Meinung: da werden einige Kaufcharterer noch auf die Nase fallen. Und durch ist
die Sache erst, wenn das Finanzamt geprüft hat.
Wenn kein Totalgewinn zu erwarten ist, heißt das Ganze Liebhaberei, so dass es
analog 2. b) läuft.
2. Kauf einer Yacht mit Vermarktung durch einen Vercharterer
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a) Mindestens Totalgewinn erwartet und belegbar
Kein Gewerbe, auch wenn Gewinnerzielung mindestens in der Totalbetrachtung
nachweisbar (keine echte gewerbliche Betätigung), aber umsatzsteuerliche
Unternehmereigenschaft (Umsatzerzielungsabsicht ist i.d.R. leicht nachweisbar).
Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Umsatzsteuerpflicht
mit entsprechendem Vorsteuerabzug. Eigennutzung ist auch hier wie immer
Eigenverbrauch (Zurechnung der Nettocharter zu den Einkünfte mit
Abführung=Zahlung! der anzusetzenden MwSt.). Agentur-Provisionen, Reparaturen,
AfA, Zinsen, Versicherung etc. laufen (netto) als Aufwand gegen die Einkünfte.
Bei Verkauf des Schiffs (oder Ende der Vercharterung) ist die MwSt. natürlich
abzuführen und der Buchgewinn/-verlust entsprechend den Einnahmen zuzuschlagen.
Wenn kein Totalgewinn zu erwarten ist, heißt das Ganze Liebhaberei, so dass es
analog 2. b) läuft.
b) Kein Totalgewinn erwartet
Ebenfalls kein Gewerbe, sondern nur umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft.
Keine Einkommen- oder Ertragsteuern, nur Umsatzsteuerpflicht mit entsprechendem
Vorsteuerabzug. Eigennutzung ist auch hier wie immer Eigenverbrauch
(Abführung=Zahlung! der MwSt. auf die Nettocharter). Vorsteuer aus Anschaffung,
Agentur-Provisionen, Reparaturen etc. werden erstattet. Bei Verkauf des Schiffs
(oder Ende der Vercharterung) ist die MwSt. natürlich abzuführen.
Fazit
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Die Materie ist nicht ganz so leicht zu überblicken, insbes. hinsichtlich der
Sache mit dem Totalgewinn; nachdem hier der Verkaufserlös erst in einigen Jahren
zu erzielende (so man den Pott nicht privat weiternutzt, was es nicht einfacher
macht) eine entscheidende Rolle spielt, ist das steuerliche Ende lange offen.
Wir haben uns mit einer Sunbeam 39 in das obere Preissegment begeben, in dem die
Charter-Rendite üblicherweise kleiner ist als bei deutlich günstigen deutschen
oder französischen Schiffen. Hinzu kommt noch eine sehr hochwertige Ausstattung
im Wert eines gehobenen Mittelklasse-Pkw. Dafür ist es UNSER Schiff und wird es
voraussichtlich nach Ende der Charter auch bleiben.
Wir haben einen sog. Bereederungsvertrag mit Dübe, der einen technischen
Full-Service beinhaltet, den wir uns ohne Charter nicht leisten würden. Und ohne
Full-Service hätten wir mangels Zeit für die gesamte Betreuung kein Schiff. Und
auf dem Wasser waren wir dieses Jahr nicht weniger, als bis vor kurzem mit
unserm bisherigen Schiff. Die Klientel von Dübe ist solide, und die Abnutzung
des Schiffs hält sich vor dem Hintergrund der begrenzten Saison und der soliden
Werftarbeit auch im Rahmen.
Damit stellt das Kaufcharter-Modell für uns eine Kostenbremse für den
komfortablen Bootsbesitz dar. Wie eine Kauf-Charter finanziell ausgeht (inkl.
Restwerterlös), ist nicht generell zu beantworten, sondern hängt im Einzelnen
entscheidend vom Revier, dem Schiffstyp, der Austattung, der Finanzierung, der
Konjunktur, dem Wetter etc. ab. Sobald ein nennenswerter Anteil des Kaufpreises
finanziert wird, geht die Rechnung unter Null aus, sonst mit einem Häuchelchen
Plus. Und das ist eine Menge.
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