Yachten mit Schiffssicherheitszeugnis und Fahrterlaubnisschein
Nach aktuellem deutschem Recht muss jede gewerbliche
Ausbildungsyacht unter deutscher Flagge, sowohl ein staatliches Schiffssicherheitzeugnis (Ship Safety
Certificate, gemäß § 52a SchSV) als auch einen Fahrterlaubnisschein (Sailing Permit Certificate)
sowie ein Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Document) besitzen.
Für die Zeugnisse ist eine amtliche Sicherheitsabnahme der Yacht (Jacht) durch die Seeberufsgenossenschaft (SeeBG)
sowie eine Abnahme von EPIRB, SART, Seefunkanlage und der nautischen Instrumente für ein
Funksicherheitszeugnis (Radio Safety Certificate) durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) zwingend erforderlich.
Ein Bootszeugnis, wie es für deutsche Charterschiffe im In- und
Ausland gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht für Ausbildungs- und bei Kojencharter-Törns nicht aus!
Ausbildungs- oder Kojenchartertörns auf gecharterten Yachten ohne Schiffsicherheitszeugnis sind nicht möglich!
Wir erfüllen mit unseren Ausbildungsyachten alle entsprechenden
Sicherheitsbestimmungen. Unsere eigenen Yachten unter deutscher Flagge sind von der Seeberufsgenossenschaft
und vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besichtigt und abgenommen und besitzen ein
Schiffssicherheitszeugnis, einen Fahrterlaubnisschein, ein Funksicherheitszeugnis sowie ein
Schiffsbesetzungszeugnis (Safe Manning Document).
Besonders im Ostsee- und Nordseeraum sowie in den Niederlanden werden oft
Ausbildungstörns auf Yachten angeboten, die diesem notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherheitsstandard nicht entsprechen und die nicht über die entsprechenden Genehmigungen verfügen.
Stellen Sie deshalb bei Abruf von Informationsunterlagen immer die Frage
nach dem Sicherheitsstandard, und achten Sie bei einer Törnbuchung unbedingt darauf, dass ein Törn, den Sie
buchen, auf einer Yacht (Jacht) stattfindet, die über die notwendigen behördlichen Genehmigungen und Papiere sowie die
entsprechende Sicherheitsausrüstung verfügt!
Segeln Sie z.B. auf einer deutschen Ausbildungsyacht ohne Schiffssicherheitszeugnis bzw. Fahrterlaubnisschein,
so müssen Sie sich über die rechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen im Falle eines Unfalls
bewusst sein!
Gleichwertig sind nach spanischen Recht die Sicherheitsbestimmungen im Rahmen der Genehmigung der
Handelsmarine (Despacho Para Embarcación de Recreo de la Unión Europea en Régimen de Alquiler), der
Chartergenehmigung des Transportministeriums (Autorización Para El Alquiler de Embarcaciónes de Recreo de la
U. E.), ausgestellt von Govern Balear sowie die Bestätigung über die Sicherheitsüberprüfung der Yacht (Jacht) (Certificado
de la Inspección Maritima). Alle von uns auf Mallorca eingesetzten und vermittelten Yachten verfügen über die
offiziellen spanischen Genehmigung und sind von einem Inspektor der spanischen Marine bzw. vom Germanischen
Lloyd oder der englischen R.Y.A. (je nach Flagge) abgenommen und zertifiziert.
Zu Berufsverband Profi Skipper International
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